Ophthalmologische Betreuung von stationären, intensivpflichtigen SARS-CoV-2-positiven Patienten

2020 
Eine fruhe augenarztliche Mitbetreuung von intensivpflichtigen Patienten mit SARS-CoV-2 (Severe-Acute-Respiratory-Syndrom-Corona-Virus-2) Infektion ist sehr aufwendig, aber sinnvoll, um ophthalmologische Krankheitsbilder, wie z. B. den Lagophthalmus, zu verhindern. Die ophthalmologische Behandlung unterscheidet sich dabei nicht bei SARS-CoV-2-positiven und anderen intensivpflichtigen Patienten. Aufgrund der geringen Fallzahl unserer Beobachtungsstudie lassen sich bis dato keine spezifischen ophthalmologischen Krankheitsbilder in Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Infektion ablesen. Nennenswert ist jedoch das gehaufte Auftreten von Hyposphagmata bei intensivpflichtigen SARS-CoV-2-Patienten. Unklar bleiben weiterhin der Zusammenhang von okularen Symptomen bei SARS-CoV-2-Infektionen sowie das Auftreten in verschiedenen Krankheitsstadien. Daher sind weitere Studien fur reprasentative Aussagen notwendig.
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