Umgang mit und Einstellung zu Geld von verschuldeten und nicht-verschuldeten jungen Erwachsenen

2013 
Die empirische Erhellung von Wirklichkeitsbereichen setzt voraus, dass der Bezug auf Konzepte moglich ist, denen Erklarungswert in dem zu durchdringenden Bereich zugesprochen werden kann. Zur wirtschaftlichen Situation von Personen gehort dazu etwa das Konzept der Uberschuldung. Personen gelten dann als uberschuldet, „(…) wenn Einkommen und Vermogen des Schuldners nicht ausreichen, um laufende Verbindlichkeiten zu decken“ (Bender, 2012, S. 37; vgl. Schufa Holding AG, 2007, S. 26; Verband der Vereine Creditreform e.V., 2012, S. 3). Solche juristisch definierten Konzepte sind (mehr oder weniger) eindeutig nachvollziehbar.
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