Selbstbestimmung und psychische Störung bei Suizid-Beihilfe-Ansinnen

2015 
Ziel: Bei Menschen mit einem Suizid-Beihilfe-Ansinnen an eine Organisation stellt sich die Frage der Urteilsfahigkeit und Selbstbestimmtheit bei einer zugrunde liegenden oder beteiligten psychischen Storung, insbesondere einer Depression. Methodik: Nach 420 psychiatrischen Gutachten werden die psychischen Storungen, Symptome, Krankheitsbilder und die Einschatzungen der Einsichts-, Urteils- und Willensbildungsfahigkeit dargestellt. Ergebnisse: Die 186 Haupt- und Nebendiagnosen psychischer Storungen zeigen ein breites Spektrum von Verursachungen und Schweregraden. Die Einsichts- und Urteilsfahigkeit wurde unter diesen in 7,5% als krankhaft bestimmt, in 54,8% als sowohl psychopathologisch bzw. psychodynamisch beeinflusst und zugleich rational bzw. realistisch und in 37,6% als abgewogen rational beurteilt. Schlussfolgerungen: Bei Suizid-Beihilfe-Ansinnen an eine Organisation mussen psychopathologische Syndrome differenziert eingeschatzt werden und bedeuten weit uberwiegend keine erhebliche Einschrankung der Urteilsfahigkeit oder der selbstbestimmten Willensbildung.
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