Evaluation gemäß § 100 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz

2016 
Das InGFA hat die zu evaluierenden Vorschriften einer rechtswissenschaftlichen und einer empirisch-sozialwissenschaftlichen Analyse unterzogen. Im Rahmen der rechtswissenschaftlichen Analyse wurden die Vorschriften zunachst mit entsprechenden gefahrenabwehrrechtlichen Regelungen anderer Bundeslander und des Bundes sowie mit entsprechenden Vorschriften der Strafprozessordnung verglichen. In einem zweiten Schritt hat das InGFA uberpruft, ob die Vorschriften den verfassungsrechtlichen Anforderungen standhalten. Im Rahmen der empirisch-sozialwissenschaftlichen Analyse wurden in einem ersten Untersuchungsschritt gemeinsam mit den funf rheinland-pfalzischen Polizeiprasidien und dem Landeskriminalamt(LKA) Fragebogen entwickelt, mit deren Hilfe die fur die Evaluierung erforderliche Datenbasis geschaffen wurde. In einem zweiten Untersuchungsschritt wurden mit Vertretern der Polizeiprasidien, des LKA und der Hochschule der Polizei Gruppeninterviews gefuhrt, die Auskunft uber mogliche Probleme beim Vollzug der Vorschriften geben sollten. Schlieslich hat das InGFA dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, das - von der Rasterfahndung abgesehen - fur die Anordnung der Masnahmen nach den zu evaluierenden Vorschriften zustandig ist, einen Fragenkatalog mit der Bitte um Stellungnahme ubersandt, um auch die richterliche Perspektive in der Evaluation zu berucksichtigen. Abschliesend hat das InGFA die Ergebnisse der rechtswissenschaftlichen und der empirisch-sozialwissenschaftlichen Analyse zusammengefuhrt und bewertet.
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