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Stellung und Aufgaben der Behörden

2014 
In diesem Kapitel wird die Funktion der Behorden im Fall eines plotzlichen Todes eines Sauglings oder Kleinkinds in Osterreich, in Deutschland und in der Schweiz erlautert. Die auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen beruhenden Aufgaben reichen von der Entgegennahme der Anzeige des Todes, der Verstandigung des Totenbeschauarztes, der Registrierung der Todesursache bis zum Eingreifen der Bezirksverwaltungsbehorde oder – ggf. – der Justiz. Somit sind neben den Gesundheits- und Personenstandsbehorden auch Sicherheits- und Justizbehorden in den Ablauf eingebunden. Hinsichtlich der Rechtslage wird auf die in Einzelheiten unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben der Bundeslander und Kantone hingewiesen, die jedoch in ihren groben Zugen innerhalb der Lander ubereinstimmen.
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