Lebensmittelrechtliche Beurteilung und zu ergreifende Maßnahmen beim Nachweis von VTEC in frischem Hackfleisch in Fertigpackungen (mit Erhitzungshinweis)

2006 
Bei der stichprobenartigen Untersuchung von frischem Hack-fleisch eines groseren Herstellers wurde im CVUA Stuttgart VTEC nachgewiesen. Unter Berucksichtigung, dass frisches Hackfleisch bestimmungsgemas zum Rohverzehr geeignet ist, die Aufmachung nicht so eindeutig war, dass ein Rohverzehr sicher ausgeschlossen werden konnte (s a. ALTS-Beschluss v. 16.–18.06.2003) und jeder VTEC als potentieller EHEC anzusehen ist (s a. ALTS-Beschluss vom 19.–21.06.2001), wurde die Probe als gesundheitsschadlich i.S. von Art. 14 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2a der VO (EG) 178/2002 beurteilt. Dies zog einen offentlichen Ruckruf nach sich. Zwischenzeitlich hat die Firma ihre Etiketten geandert und steht nun auf dem Standpunkt, dass sie sich einem offentlichen Ruckruf im Wiederholungsfalle verweigern wurde, zumal bei der Fleischgewinnung eine VTEC-Kontamination auch durch besondere Hygienemasnahmen und Kontrollmechanismen nie zu 100% ausgeschlossen werden konne und ihr Produkt definitiv nicht zum Rohverzehr gedacht sei (Hackfleisch zum Braten).
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