40 Geschichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Polen

2019 
Die im Jahre 1918 auferstandene Republik Polen (Rzeczpospolita Polska) vertrat von Anfang an entschlossen die Prinzipien der parlamentarischen Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Die 123 Jahre, die seit der dritten Teilung Polens von 1795 vergangen waren, bedeuteten jedoch keinen weisen Fleck im verwaltungsgerichtlichen Atlas des wiedergegrundeten polnischen Staates, auch wenn dies paradox klingen mag. Denn das „neue‟ Polen konnte zum einen auf die preusischen Erfahrungen und zum anderen auf die osterreichischen Losungen zuruckgreifen. Nur die russische Situation blieb unberucksichtigt. Das autoritar regierte Zarenreich vor 1917 war kein Musterstaat und auch keine Heimat der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Und nach dem bolschewistischen Umsturz galt das umso weniger.
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