Evaluation von einrichtungsinternem Qualitätsmanagement in Krankenhaus und vertragsärztlicher Versorgung

2015 
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG 2004) wurden alle Vertragsarzte und -psychotherapeuten, -zahnarzte und Krankenhauser verpflichtet, einrichtungsintern ein Qualitatsmanagement (QM) einzufuhren und weiterzuentwickeln. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestimmt dafur in seinen Richtlinien die grundsatzlichen Anforderungen. Der G-BA hat eine Evaluation zum Grad der Einfuhrung und Weiterentwicklung sowie zu Wirksamkeit/Nutzen von QM festgelegt. Nachfolgend werden die Ergebnisse der Evaluation analysiert. Verfugbare Ergebnisse zum Einfuhrungs- und Entwicklungsstand von QM aus dem vertragsarztlichen und vertragszahnarztlichen Bereich werden dargestellt und deren Relevanz und Aussagekraft fur den Versorgungskontext bewertet. Wirksamkeit und Nutzen von QM werden anhand nationaler und internationaler Studienerkenntnisse aus einer systematischen Literaturrecherche beurteilt. Beide Erkenntnisquellen werden zusammengefuhrt, um Entwicklungsperspektiven im deutschen System aufzuzeigen. Die veroffentlichten Berichte zum Einfuhrungs- und Umsetzungsstand von QM im vertragsarztlichen und vertragszahnarztlichen Bereich lassen auf einen hohen Umsetzungsgrad von QM in Deutschland schliesen, ihre Ergebnisse sind jedoch angesichts methodischer Schwachen der Sachstandserhebung zu relativieren. Die betrachteten Studien zeigen, dass Wirksamkeit und Nutzen von QM nicht zureichend belegt sind. Patienten-Outcomes stehen dabei selten im Fokus. Eine abschliesende Bewertung von QM hinsichtlich der Umsetzung sowie der Wirksamkeit und des Nutzens ist anhand der verfugbaren Datenlage nicht zu erreichen. Dieser Umstand ist jedoch kein Beleg fur die Erfolglosigkeit von QM. Fur aussagekraftige Ergebnisse sollten alternative Evaluationsformen gefunden werden, um die Umsetzung und Wirksamkeit von QM besser abzubilden.
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