Die ärztliche Einweisung – eine Zwangsmaßnahme in der Medizin

2009 
Zwangsmasnahmen in der Medizin sind massive Eingriffe in die garantierten Freiheitsrechte einer Person. Sie stehen im Widerspruch zur Selbstbestimmung der betreffenden Person und bedurfen deshalb einer gesetzlichen und ethischen Legitimation. Die arztliche Einweisung vollzieht sich in einem Spannungsfeld zwischen therapeutischem Auftrag und dem gesellschaftlichen Interesse nach offentlicher Sicherheit. Fur Betroffene bedeutet sie eine schwere Krankung mit Verletzung ihrer Autonomie. Die ethischen Fragen sind demnach: Ist es gerechtfertigt, die Selbstbestimmung einer Person durch eine Zwangseinweisung als Form von Fursorgehandeln vorubergehend aufzuheben? In welchem Verhaltnis steht die Zwangseinweisung zu den medizinethischen Prinzipien Autonomie, Gutes tun, Nicht schaden und Gerechtigkeit? Es stehen dazu keine Antworten oder Checklisten zur Verfugung. Die Begrundung kann letztlich nur in einer Gewichtung der Prinzipien im Einzelfall erfolgen und in Abwagung der Prinzipien untereinander.
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