DIE HAUPTUNTERSUCHUNG (HU) NACH PARAGRAPH 29 STVZO UND IHRE WEITERE ENTWICKLUNG

1995 
Die Hauptuntersuchung nach Paragraph 29 StVZO ist fuer viele Kfz-Sachverstaendige zu einem wichtigen Geschaeftsfeld geworden. Im Hinblick auf die zu erwartende Entwicklung bei Schadengutachten wird im Beitrag die Hauptuntersuchung unter den Aspekten politische Entwicklung, technische Entwicklung, wirtschaftliche Entwicklung und Erwartungen des Kunden behandelt. Nach Meinung des Verfassers muss die Hauptuntersuchung zum Erhalt des Sicherheitsstandards im Strassenverkehr erhalten bleiben. Eine Verlaengerung der Prueffristen ist aufgrund der dann eintretenden Erhoehung der Maengelquote abzulehnen, die Anpassung an die Maengelquotenentwicklung ueber die Fahrzeuglebensdauer ist anzustreben. Das Wachstum des Pruefvolumens sichert das Geschaeftsfeld "Hauptuntersuchung" auch langfristig. Die nicht mehr gewohnheitsmaessig durchzusetzenden Preiserhoehungen verstaerken den wirtschaftlichen Druck auf die Prueforganisation, da Kostensteigerungen nicht mehr einfach an den Verbraucher weitergegeben werden koennen.
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