Die Abschreibung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens im UGB

2020 
Aufgrund der Corona-Krise ist das Thema Abschreibungen vermehrt in den Vordergrund geruckt. Die Vornahme von planmasigen Abschreibungen gehort zwar zu den Routinetatigkeiten des Bilanzerstellers, wenn es allerdings darum geht, das Erfordernis einer auserplanmasigen Abschreibung am Bilanzstichtag zu uberprufen, wirft dies in der Praxis oft viele Fragen auf.Der vorliegende Beitrag widmet sich daher neben den Grundlagen zu planmasigen Abschreibungen insbesondere den wesentlichen Voraussetzungen, unter denen eine auserplanmasige Abschreibung im UGB-Abschluss vorzunehmen ist. Zusatzlich zu den theoretischen Erlauterungen beinhaltet der Beitrag einen Praxisfall, der die haufig vorkommenden Themengebiete abbildet.
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