Rechtswidrigkeits- oder Anspruchsaufbau bei der Verpflichtungsklage?
2020
Fur die Prufung der Begrundetheit einer Verpflichtungsklage stehen der Anspruchs- und der Rechtswidrigkeitsaufbau zur Verfugung. Der Anspruchsaufbau erfahrt grosere Befurwortung, gleichzeitig wird fur bestimmte Klagekonstellationen aber doch eine enge Orientierung an § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO empfohlen. Der Beitrag fragt nach den Ursachen dieser Divergenzen und zeigt, unter welchen Annahmen gerade der Rechtswidrigkeitsaufbau erhebliche aufbautechnische Vorteile bei allen Konstellationen der Verpflichtungsklage stiftet.
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