Die Errichtung gentechnikfreier Regionen in Österreich zwischen Anspruch und Wirklichkeit

2005 
Die Biotechnologiepolitik der Europaischen Union ist vor allem gepragt von drei Charakteristika: sie ist multi-sektoral, ein typisches Beispiel fur Risikoregulierung und wird im europaischen Mehrebenensystem gestaltet, wobei als zusatzliche Ebene noch die internationale tritt. Dies wirkt sich insbesondere auf die Gestaltungsmoglichkeiten der europaischen Regionen bzw. osterreichischen Bundeslander aus, die zudem schon im Vorfeld durch die Bund-Lander-Beziehungen beeinflusst sind. Alle diese Charakteristika pragen die Biotechnologiepolitik seit ihren Anfangen. Mit der Definition eines neuen ordnungspolitischen Rahmens versuchte die EU schlieslich, auf eine Legitimations- und Implementationskrise und den Widerstand etlicher Mitgliedstaaten zu reagieren, die sich insbesondere ab Mitte der 1990er Jahre in der grosen Gentechnikkontroverse manifestierte und zu einer Blockade der gemeinschaftlichen Politik fuhrte. Forderungen nach der Einrichtung gentechnikfreier Zonen waren schon seit dem Aufflammen dieser Kontroverse ein Thema nicht zuletzt der osterreichischen Diskussion. Von Anfang an allerdings stellte sich fur die Regionen in diesem Zusammenhang die Frage nach der Kompatibilitat mit geltendem Bundes- und europaischem Recht. Trotz zahlreicher Absichtserklarungen und Initiativen waren es erst die Novelle der Freisetzungsrichtlinie bzw. die EU-Empfehlungen zur Koexistenz landwirtschaftlicher Kulturen, die – zumindest vordergrundig – neuen Handlungsspielraum eroffneten. Am besonderen Beispiel der Karntner, oberosterreichischen und Salzburger Landesgesetzesinitiativen wird gezeigt, wie sich die nach wie vor bestehenden Limitationen auf die Errichtung von gentechnikfreien Zonen ausgewirkt haben und wie sich dabei ein Wandel von Verboten zu Vorsorgegesetzen vollzog. Diese wie auch andere europaische Beispiele lassen Ruckschlusse auf die Gentechnikpolitik im europaischen Mehrebenensystem zu, die mehr denn je als klassische Regulierungspolitik gelten kann.
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