Die öffentliche Stelle nach der DS-GVO am Praxisbeispiel der Gemeindeverbände
2018
Der Begriff der „offentlichen Stelle“ findet sich zwar an zahlreichen und zentralen Stellen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), jedoch nicht im Definitionenkatalog des Art 4 leg cit DS-GVO. Ihre Bedeutung ist durchaus entscheidend, denn nach Art 37 Abs 1 lit a DS-GVO gilt fur offentliche Stellen eine obligatorische Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten. Die Qualifizierung von Gemeindeverbanden als offentliche Stelle spielt auch fur die Verhangung von Geldbusen eine wesentliche Rolle. Der osterreichische Gesetzgeber hat namlich in § 30 Abs 5 DSG 2018 von der Offnungsklausel des Art 83 Abs 7 DS-GVO Gebrauch gemacht und ua die offentliche Stelle dahingehend privilegiert, dass gegen sie, fur Verstose gegen die Bestimmungen der DS-GVO, keine Geldbusen verhangt werden konnen. Der vorliegende Beitrag versucht eine praxistaugliche Abgrenzung unter gleichzeitiger Beachtung der dogmatischen Vorgaben darzustellen.
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