Materielle und prozessuale Voraussetzungen der Arzthaftung in Spanien

2010 
Das Arzthaftungsrecht ist in Spanien nicht spezialgesetzlich kodifiziert1. Die Frage nach der Verantwortlichkeit des Arztes wird daher mit den allgemeinen Haftungsgrundsatzen in Zivil- und Strafrecht behandelt. Allerdings gibt es einige Gesetze in Spanien, die beispielsweise Patientenrechte und Anforderungen an Dokumentation und Aufklarung betreffen, und somit auch Einfluss auf die im Folgenden darzustellenden Haftungsvoraussetzungen nehmen. Demnach handelt es sich bei der These von der Einheit des Medizinrechts um mehr als eine dogmatischen Fiktion, die nur auf den Schnittpunkten des den Arzt betreffenden Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Sozialrechts ruht.
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