UNTERSUCHUNGSWIEDERHOLUNG UND OBERGUTACHTEN IN DER VERKEHRSPSYCHOLOGISCHEN UNTERSUCHUNG

1997 
Pro Jahr werden in Oesterreich allein vom Kuratorium fuer Verkehrssicherheit durchschnittlich 7.500 verkehrspsychologische Untersuchungen durchgefuehrt. Im Fall einer fuer den Probanden unguenstigen Beurteilung seiner Fahreignung kommt es in einem bestimmten Prozentsatz zur Berufung gegen den Bescheid des amtsaerztlichen Gutachtens, welches sich im wesentlichen auf den verkehrspsychologischen Befund stuetzt. Von der Behoerde werden in solchen Faellen von den verkehrspsychologischen Untersuchungsstellen ausfuehrlichere Detailbeschreibungen der dem Gutachten zugrundeliegenden Testwerte und ihrer Relationen zu den jeweiligen Normgrenzen verlangt. Bei Vorhandensein spezialisierter universitaerer Stellen, die testmaessig entsprechend ausgeruestet sind, sich in vertretbarer Entfernung befinden und deren Betreiber die entsprechende verkehrspsychologische Erfahrung aufweisen muessen, werden von diesen von der Behoerde auch Zweitgutachten oder Obergutachten angefordert. In Oesterreich gibt es derzeit nur 2 derartige Oberbegutachtungsstellen. Um diesen Mangel zu beseitigen und allen Bewerbern im Zweit- oder Obergutachten geeignete Bedingungen zu bieten, werden seit Beginn des Jahres 1996 von den verkehrspsychologischen Untersuchungsstellen des Kuratoriums fuer Verkehrssicherheit auch Obergutachten erstellt. Als Obergutachter werden 2 Fachaufsicht fuehrende Psychologen einer anderen Untersuchungsstelle bestellt als jener, welche die Erstuntersuchung durchgefuehrt hat. Durch die Zertifizierung des Verkehrspsychologischen Instituts des Kuratoriums fuer Verkehrssicherheit nach ISO 9001 sind eine standardisierte Vorgehensweise mit entsprechender Qualitaetskontrolle sowie die absolute Unabhaengigkeit des Gutachters sichergestellt. Bisher wurden mit diesem Modell in 14 Faellen Obergutachten erstellt. Aufgrund der bislang gesammelten Erfahrungen werden Begruendungen fuer ein abweichendes Ergebnis der Oberbegutachtung vom Vorgutachten, Begruendungen fuer den Wunsch nach einem Obergutachten sowie Untersuchungsanlaesse bei der Erstbegutachtung angefuehrt.Die Vorgehensweise bei der Oberbegutachtung wird an Hand eines anonymisierten Fallbeispieles dargelegt. (KfV/H)
    • Correction
    • Source
    • Cite
    • Save
    • Machine Reading By IdeaReader
    0
    References
    0
    Citations
    NaN
    KQI
    []