Zur "Konzernverantwortungsinitiative". rechtliche Überlegungen zu den vier Forderungen der Eidgenössischen Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen zum Schutz von Mensch und Umwelt»

2018 
Die Volksinitiative «Fur verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» (sog. «Konzernverantwortungsinitiative») fordert von Bundesrat und Parlament, mit verbindlichen Gesetzesbestimmungen dafur zu sorgen, dass international tatige Unternehmen mit Sitz in der Schweiz bei allen ihren Aktivitaten weltweit die international anerkannten Menschenrechte und Umweltstandards respektieren mussen. Konkret sollen die Unternehmen zu einer Sorgfaltspflichtprufung verpflichtet werden. Konzernmuttergesellschaften sollen in der Schweiz eingeklagt werden konnen. Sie sollen nach Schweizer Recht fur den Schaden haften, welchen ihre Tochtergesellschaften oder Zulieferunternehmen irgendwo auf der Welt aufgrund einer Verletzung von Menschenrechten oder Umweltstandards verursacht haben. Was ist von dieser geballten Ladung rechtlicher Regelungspostulate zu halten? Wie sind diese Forderungen im bestehenden rechtlichen Gefuge zu werten? Welche Folgen hatten sie fur das Schweizer Konzernhaftungsrecht? Die Autoren nehmen sich dieser Fragen an und unter­ziehen sie einer kritischen rechtlichen Analyse.
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