Zur moralischen Autorität von Odysseus-Verfügungen: Definitionen, Unterscheidungen, Rechtfertigungen

2019 
Die Odysseus-Verfugung (OV) ist als besondere Form der Patientenverfugung zumindest in der Literatur hinlanglich bekannt. Die Verwendung des Begriffs und damit sein Gegenstandsbereich sind hingegen noch immer umstritten. Zudem wird oft nicht beachtet, dass es innerhalb dieses Gegenstandsbereichs Varianten von OVs zu differenzieren gilt, die sich auch in ihrer moralischen Rechtfertigung unterscheiden. Nicht zuletzt ist die Grundstrukturstruktur dieser Rechtfertigung(en) umstritten. Vor diesem Hintergrund pladieren wir im Folgenden zunachst fur eine Eingrenzung des Begriffs, mit der argumentative und klinisch-praktische Verwirrungen vermieden werden konnen. Anschliesend betrachten wir zwei Varianten von – Zwang legitimierenden – OVs, die sich in der individuellen Kompetenz des Destinatars unterscheiden. Schlieslich zeigen wir, dass deren Rechtfertigung ungeachtet des Umstandes, dass OVs auf Wiedererlangung der Urteils- und Steuerungsfahigkeit des Patienten angelegt sind, weder in einer gemutmasten noch gar in einer faktischen retrospektiven Billigung von Zwang durch den Patienten liegt. Die primare Legitimationsgrundlage von OVs besteht vielmehr in der ex ante erfolgenden Autorisierung durch den Betroffenen selbst. Die hier einzuraumende Autoritat wiederum basiert auf dem Recht jeder Person auf lebensplanerische Selbstbestimmung. In einem kurzen abschliesenden Teil skizzieren wir dann noch die besondere Bedeutung der Odysseus-Vereinbarung als einer Unterform der OV.
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