Grundsätze ordnungsmäßiger Eigenkapitalabgrenzung

2020 
Obwohl Eigenkapital im System der GoB als eigenstandiger Bilanzposten vorgesehen ist (§ 247 Abs. 1 HGB), bestehen weder eine gesetzliche Definition noch eigenstandige Bilanzierungsregeln, weshalb sich auf eine Residualgrose als dem Vermogen abzuglich der Schulden schliesen lasst. Mithin ist das bilanzrechtliche Eigenkapital mittelbares Ergebnis der fur Vermogensgegenstande und Verbindlichkeiten geltenden GoB. Das handelsrechtliche Eigenkapital entspricht daher nicht dem effektiven Reinvermogen.
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