Lohnende Investitionen für eine gesicherte Altersvorsorge - die Basisrente nach dem Alterseinkünftegesetz bietet neue Möglichkeiten

2005 
Zur ersten Schicht („Basisversorgung“) gehoren die gesetzliche Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die berufsstandischen Versorgungswerke und die neue private Altersvorsorge in Form von Leibrenten (sog. „Rurup-Rente“). Die Beitrage zur Basisversorgung werden steuerlich gefordert, wenn die Moglichkeiten des Vererbens, der Ubertragung, der Beleihung, Verpfandung und Abtretung sowie Auszahlungen in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung oder vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgeschlossen werden. Zur zweiten Schicht („kapitalgedeckte Zusatzversorgung“) zahlen die „Riester-Rente“ sowie die betrieblichen Altersversorgung. In der dritten Schicht finden sich die bisherigen konventionellen und fondsgebundenen „kapitalbildenden Lebensund Rentenversicherungen“ mit Kapitalwahlrecht, aber auch alle sonstigen Formen der Kapitalanlage wieder.
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