Radioiodtherapie beim differenzierten Schilddrüsenkarzinom

2016 
Die Verfahrensanweisung zur Radioiodtherapie beim differenzierten Schilddrusenkarzinom (Version 4) wurde von einer reprasentativen Expertengruppe im informellen Konsens verabschiedet und entspricht damit einer Leitlinie der ersten Stufe (S1) nach den Kriterien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Die Verfahrensanweisung erganzt die S2-Leitlinie zur operativen Behandlung maligner Schilddrusenerkrankungen um die nuklearmedizinischen Aspekte. Bezuglich der Indikationsstellung zur ablativen Radioiodtherapie beim kleinen papillaren Schilddrusenkarzinom und beim minimal invasiven follikularen Schilddrusenkarzinom ohne Angioinvasion, bezuglich der empirischen Bemessung der 131I-Therapieaktivitat sowie bezuglich der exogenen versus endogenen TSH-Stimulation bei der ablativen Radioiodtherapie werden Handlungskorridore beschrieben. Der Text enthalt die Auswertungen aus der National Cancer Database und der SEER-Database (jeweils USA), wonach die ablative Radioiodtherapie bereits in einer Niedrig-Risiko Konstellation die Uberlebensrate verbessert. Der statistische Nachweis eines solchen Nutzens setzt ein nationales Krebsregister mit Langzeitdaten voraus.
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