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Umsatz, Kosten, Einkommen

1980 
Die Offentlichkeit sprach in den letzten Jahren standig vom angeblich hohen Einkommen der niedergelassenen Arzte und verwechselte dabei meistens die Begriffe „Umsatz“ und „Einkommen“. Im Durchschnitt aller Arzte kann man davon ausgehen, das etwa je die Halfte des Umsatzes aller Kassenarzte auf die Kosten und die andere Halfte auf das Bruttoeinkommen entfallen. Der Einzelfall sieht jedoch meistens ganz anders aus, da sich hier eine erhebliche Variationsbreite durch die unterschiedlichen Bedingungen in den einzelnen Arztdisziplinen, dem Leistungsangebot und der Leistungsinanspruchnahme je Arzt und der rationellen bzw. unrationellen Gestaltung des Praxisablaufs ergibt. Die Gebuhrenordnungen bzw. Bewertungsmasstabe fuhren in den Gebuhrenverzeichnissen nicht Honorare (= Einkommen), sondern Gebuhren auf, d. h. Wertansatze, die auser dem Honorar fur die geistige und manuelle Tatigkeit des Arztes die allgemeinen Praxiskosten abgelten. Dies gilt fur jede Gebuhrenordnung, gleichgultig ob sie diese Wertansatze unmittelbar in DM ausdruckt oder diese erst aus der Multiplikation von Punktzahlen mal Punktwert errechnet werden mussen. Zu den in den Gebuhren enthaltenen allgemeinen Praxiskosten kommen daneben besonders erstattungsfahige besondere Kosten hinzu (s. 18.2). Der Arzt, aber vor allem auch seine Umwelt, mussen sich deshalb immer daruber im klaren sein, das erst diese Kosten vom Umsatz abzuziehen sind, um zum Bruttoeinkommen zu gelangen. Aber auch dieses Bruttoeinkommen ist nicht voll verfugbar, da hier noch die personlichen Steuern und die unbedingt erforderlichen Rucklagen fur die Alters-, Unfall- und Krankheitsabsicherung enthalten sind. Das fur das Leben verfugbare Einkommen aus arztlicher Tatigkeit durfte im Durchschnitt aller Arzte etwa bei 30% des Umsatzes liegen.
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