Gegenstandspräzisierung des Untersuchungsobjekts Konzern und Konzernunternehmen

1999 
Notwendige Bedingung einer Arbeit uber IMK von Konzernen und Konzernunternehmen ist eine Aussage daruber, was unter diesen Begriffen zu verstehen ist. In diesem Kapitel erfolgt deshalb eine Klarung des Konzernbegriffs. Zum ersten Mal taucht das Wortgebilde im Spatlateinischen auf: ‚Concernere‘ hat die Bedeutung von vermischen, zusammenfugen. Aus dem Englischen last sich ‚concern‘ mit Interesse oder Beteiligung ubersetzen, Tatbestande, die beim Konzern eine wichtige Rolle spielen (Pausenberger 1957, S. 10). Zunachst soll auf die rechtliche Konzerndefinition eingegangen werden, denn das Recht determiniert den wirtschaftlichen Handlungsrahmen. Daran anschliesend wird das betriebswirtschaftliche Konzernverstandnis behandelt.
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