Zur europarechtlichen Vorlagepflicht der neuen Verwaltungsgerichte

2014 
Der Beitrag analysiert die europarechtliche Vorlageverpflichtung zum Vorabentscheidungsverfahren in Bezug auf die Einfuhrung der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit 2014 inkl einer Darstellung der alten und neuen Rechtslage. In bestimmten Konstellationen ist es denkbar, dass die neuen Verwaltungsgerichte (VwG) ausnahmsweise zu „letztinstanzlichen Gerichten“ im europarechtlichen Sinne bzw iSd Art 267 AEUV werden und so bei Zweifel uber die Auslegung und Gultigkeit von Unionsrechtsakten eine Verpflichtung zum Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH besteht.
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