Evaluation nach Artikel 9 des Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

2018 
Artikel 9 des Gesetzes zur Anderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 7. Dezember 2011 sieht vor, dass die Bundesregierung die Anwendung der durch das Terrorismusbekampfungsgesetz, das Terrorismusbekampfungserganzungsgesetz und das Gesetz zur Anderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes geschaffenen und geanderten Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des MAD-Gesetzes, des BND-Gesetzes und des Sicherheitsuberprufungsgesetzes unter Einbeziehung eines oder mehrerer Sachverstandigen evaluiert. Besonders zu berucksichtigen sind dabei die Haufigkeit und die Auswirkungen der mit den Eingriffsbefugnissen verbundenen Grundrechtseingriffe, die zudem in Beziehung zur Wirksamkeit der jeweiligen Regelungen zu setzen sind.
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