Politikfolgenabschätzung zu den Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung

2021 
Das von Bundesministerin Klockner eingesetzte Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung (KNW) unter Leitung von Bundesminister a.D. Jochen Empfehlungen zur Transformation der Nutztierhaltung vorgelegt. Ziel der KNW-Empfehlungen ist es, schrittweise alle tierhaltenden Betriebe in Deutschland auf ein hohes Tierwohlniveauzu bringen, das deutlich oberhalb des bisherigen gesetzlichen Standards liegt. Hierzu werden drei Tierwohlstufen definiert. Ab 2040 sollen alle Nutztiere mindestens in der Stufe 2 gehalten werden. Sie bekommen dann wesentlich mehr Platz, eine strukturierte Haltungsumgebung, intensivere Tierbetreuung und Kontakt zum Ausenklima (im Stall oder in einem befestigten Auslauf). Das erfordert in den meisten Betrieben bauliche Anderungen an der Stallhulle oder Stallneubauten, auserdem einen hoheren Arbeitseinsatz. Betrieben, die diesen Schritt (noch) nicht gehen konnen oder wollen, wird die Tierwohlstufe 1angeboten, die innerhalb der bestehenden Stalle eine gewisse Verbesserung der Situation ermoglicht (vor allem: mehr Platz, Beschaftigungsmaterial). Die landwirtschaftlichen Betriebe sollen durch Investitionsforderung, Tierwohlpramien und eine staatliche Produktkennzeichnung wirtschaftlich in die Lage versetzt werden, ihre Tierhaltung auf diese neuen Ziele auszurichten. Auserdem wird angestrebt, die fur alle Tierhaltungen verpflichtenden Standards im Ordnungsrecht 2030 auf Stufe 1und 2040 auf Stufe 2 anzuheben. Die vorliegende Politikfolgenabschatzung hat das Ziel, die tierwohlbedingten Mehrkosten, den For-dermittelbedarf und die wirtschaftlichen Folgen einer Umsetzung der KNW-Vorschlage abzuschatzen. Hierzu wird ein modular aufgebauter Analyserahmen entwickelt, mit dem in Folgeauftragen schnell und transparent untersucht werden kann, wie sich eine Veranderung von Einzelkomponenten der KNW-Vorschlage auf das Gesamtergebnis auswirkt. Solche Folgeauftrage sind zu erwarten, denn aktuell sind wichtige Eckwerte der Nutztierstrategie noch nicht abschliesend geklart, sodass die vorliegende Folgenabschatzung nur ein Zwischenergebnis liefern kann. Offene Fragen gibt es vor allem zur endgultigen Spezifikation der Kriterien (nach Tierarten und Tierwohlstufen), zu den bau- und umweltrechtlichen Regelungen insbesondere fur Offenstalle, zur Hohe der Investitionsforderung und zu den Vertragsmodalitaten fur die Tierwohlpramie (Fristigkeit, Pramienhohe mit/ohne Verscharfung des Ordnungsrechts). Legehennen und Puten konnten in der vorliegenden Folgenabschatzung noch nicht einbezogen werden, da fur diese Tierarten noch keine Spezifikationen von Kriterien zur Ausgestaltung der Tierwohlstufen vorliegen.
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