Forensische Psychopathologie — Diagnostik und Begutachtung

2003 
Sachverstandige werden zu Gerichtsverfahren in der Regel dann zugezogen, wenn die Sachkunde des Gerichts zur Aufklarung verfahrensrelevanter Sachverhalte nicht ausreicht. Dies gilt insbesondere im Strafverfahren, aber auch im Zivil- und Sozialgerichtsverfahren sowie in anderen Sparten der Gerichtsbarkeit. Die gesetzlichen Regelungen, die der Auswahl des Sachverstandigen zugrunde liegen, stimmen in den einzelnen Rechtsgebieten weitgehend uberein. Wenn wir im Folgenden deshalb die Auswahl des Sachverstandigen im Strafverfahren und in den folgenden Abschnitten seine Pflichten, die Moglichkeiten der Ablehnung, die Form der Gutachtenerstattung und die Aufgaben des Sachverstandigen in der Hauptverhandlung abhandeln, so tun wir das nicht nur fur das Strafverfahren, sondern mutatis mutandis auch fur die anderen Rechtsgebiete, in denen Sachverstandige zugezogen werden.
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