Rueckhalteeinrichtungen als Beweismittel in der Verkehrsunfallrekonstruktion

1999 
Der vorliegende Artikel geht der Frage nach, ob Rueckhalteeinrichtungen (Airbags und Gurte) im Automobil bei der Verkehrsunfallrekonstruktion unterstuetzend herangezogen werden koennen. Es zeigt sich, dass die im Airbag-Steuergeraet gespeicherten Kollisionsdaten nur fuer den Fahrzeughersteller zugaenglich sind. Elektronisch gesteuerte Rueckhalteeinrichtungen verwenden als Ausloesekriterium die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsaenderung, die auf der Grundlage der gemessenen Fahrzeugverzoegerung berechnet wird. Die konstruktiv festgelegten unteren beziehungsweise oberen Ausloeseschwellenwerte koennen als Hilfsmittel bei der Interpretation des Aktivierungszustandes von Rueckhalteeinrichtungen nach dem Unfall und damit zur Ermittlung von kollisionsbedingten Geschwindigkeitsaenderungen beim Frontaufprall, teilweise auch beim Heckaufprall, herangezogen werden. (A)
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