Durchbrechung des Verrechnungsverbotes nach § 196 Abs 2 UGB iZm betrieblichen Pensionszusagen und deren Auswirkung auf die Eigenkapitalquote

2017 
Eine Bilanzverkurzung schafft nun die Neufassung des Fachgutachtens fur Unternehmensrecht und Revision 23 vom 16. Juni 2016. Angesichts der Rechnungslegungsvorschriften laut RAG 2014, welche fur WJ die nach dem 31. Dezember 2015 begonnen haben, zur Anwendung kommen, durfen Ruckstellungen fur Pensionsverpflichtungen mit Anspruchen aus sogenannten „Ruckdeckungsversicherungen“ saldiert werden. Dabei muss es sich einerseits um einen verpfandeten (zugunsten des Berechtigten aus der Pensionszusage) Versicherungsvertrag und andererseits um einen Vertrag handeln, welcher kongruent in Hohe und Falligkeit mit der Pensionsverpflichtung abgestimmt ist. Die Saldierung fuhrt zu einer Verbesserung der Eigenkapitalquote.
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