Fahrzeugautomatisierung im rechtlichen Kontext. Ergebnisse der BASt-Projektgruppe

2012 
Der BASt-seitig geleiteten Projektgruppe ,,Rechtsfolgen zunehmender Fahrzeugautomatisierung" ist es gelungen, vor allem mit Blick auf kontinuierlich wirkende Fahrzeugsysteme verschiedene Automatisierungsgrade zu definieren, die einer rechtlichen Bewertung zugaenglich sind. Dabei wurden die Kategorien "Driver only“, Fahrerassistenz, Teilautomatisierung, Hochautomatisierung und Vollautomatisierung definiert, wobei diese Aufzaehlung nicht als abschliessend zu verstehen ist. Auf dieser Grundlage wurde ermittelt, wie die einzelnen definierten Automatisierungsgrade nach heutigem Recht einzuordnen sind. In die Betrachtung einbezogen wurden dabei das Fahrer-Verhaltensrecht gemaess der Strassenverkehrsordnung (StVO) sowie produkthaftungsrechtliche Aspekte und auch die Haftung gemaess Strassenverkehrsgesetz (StVG). Die gefundenen Definitionen sind gerade auch fuer die Einordnung kuenftiger Systemgestaltungen geeignet, um diese einer rechtlichen Bewertung schon in der Planungs- beziehungsweise Entwicklungsphase zugaenglich machen zu koennen. Hingewiesen wird auch auf systemseitige Besonderheiten, die eine andere Bewertung erfordern. Die BASt-Projektgruppe hat den sich ergebenden Forschungsbedarf fuer Systeme zunehmender Automatisierung vor allem im Bereich der Mensch-Maschine-Interaktion identifiziert. Der weitere Forschungsbedarf wird aufgezeigt. (A)
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