Standardisierung der DNA-Typisierung zur Identifikation von Dopingkontrollproben

2000 
Im Rahmen von Dopingkontrollen kann bei Verdacht auf Probenverwechslung oder Probenmanipulation die Identifikation von Urin oder Haarproben notwendig werden. Die Probe fraglicher Herkunft muss dann nachtraglich dem wirklichen Spender zugeordnet werden konnen. Eine sichere Zuordnung wird hier durch die Analyse polymorpher DNAAbschnitte erreicht. Es handelt sich hierbei um nichtkodierende Abschnitte im Genom, deren Polymorphismus auf der unterschiedlichen Anzahl tandemformig hintereinandergestellter Sequenzwiederholungen basiert. Die sich daraus ergebenden Fragmente sind bei der zur Zeit weltweit in der Forensik eingesetzten Generation an polymorphen Markern, den „Short Tandem Repeats“ (STR), zwischen 100 und 400 Basenpaare lang und werden als Allele mit der Polymerasekettenreaktion (PCR, MULLIS et al. 1987) dargestellt. Die Typisierung der meist geringen Mengen DNA aus gelagertem Urin wurde bereits von der Arbeitsgruppe in einem vorangegangenen Projekt (BENECKE, SCHMITT und STAAK 1996) mittels Triplex-PCR-Reaktion erfolgreich durchgefuhrt. Hierbei wurden die drei STR-Loci CD4, DHFRP2 und D8S306 in einem PCR-Ansatz simultan dargestellt. Im vorliegenden Projekt sollte nun diese Triplex-PCR internationalen Normen angepasst werden, um eine standardisierte Typisierung von Urin oder Haaren aus Dopingkontrollproben zu ermoglichen. Hierzu gehorte die Strukturanalyse der genannten drei STR-Loci auf Nukleotidebene sowie die Validierung der Loci an Haarschaftproben.
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