Virtuelle Hauptversammlungen im Jahre 2021 und danach
2021
Mittels Rechtsverordnung sind zunachst die fur das Gesellschaftsrecht vorgesehenen Masnahmen zur Bekampfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie uber die ursprungliche Befristung hinaus bis zum 31. 12. 2021 verlangert worden. In der Begrundung des BMJV finden sich bemerkenswerte Hinweise fur die Anwendung der Sonderregelungen, die Anlass zu einer kritischen Wurdigung geben. Sodann hat das Gesetz zur Restschuldbefreiung die Vorschriften zur virtuellen Hauptversammlung der AG in zwei Punkten geandert. Diese Anderungen sind rechtspolitisch einzuordnen und ihre Implikationen fur die Unternehmenspraxis zu erortern. Auf dieser Grundlage werden Vorschlage fur eine dauerhafte Zulassung der virtuellen Hauptversammlung unterbreitet.
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