Visionen zur Vermögensverwaltung für Private nach der Krise

2004 
Die Vermogensverwaltung wird im vorliegenden Beitrag als die Betreuung des liquiden Vermogens privater Anleger im Rahmen eines Mandatsverhaltnisses definiert. Das verwaltete Vermogen befindet sich dabei in der Regel auf Bankkonten und -depots. Hier wird nur die Verwaltung durch Finanzinstitute, nieht durch unabhangige Vermogensverwalter, angesprochen. Von der klassischen Anlageberatung unterscheidet sieh die Vermogensverwaltung dadurch, dass die Bank im Rahmen der vereinbarten Anlagestrategie ihre Dispositionen ohne Rucksprache mit dem Kunden vomimmt. Diese Leistung wird unabhangig vom Erfolg uber ein volumenabhangiges Honorar entschadigt.
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