Geschwindigkeitsverhalten von motorisierten Verkehrsteilnehmern. Messungen 2000/2001

2002 
Das Kuratorium fuer Verkehrssicherheit fuehrt zweimal jaehrlich oesterreichweit umfangreiche Geschwindigkeitsmessungen durch. Die Messungen im Jahr 2001 ergaben folgende Ergebnisse: Das Geschwindigkeitsverhalten der oesterreichischen Kraftfahrer weist im mehrjaehrigen Vergleich keine signifikanten Veraenderungen auf. Im Freiland und auf Autobahnen ist bei Pkw ein relativ hoher Befolgungsgrad der zulaessigen Hoechstgeschwindigkeit festzustellen, im Ortsgebiet ist dieser allerdings wesentlich geringer. Im Ortsgebiet mit einem Limit von 30 Stundenkilometern ueberschreiten 66 Prozent der Fahrer die Hoechstgeschwindigkeit und im Ortsgebiet mit einem Limit von 50 Stundenkilometern 55 Prozent. Auf Freilandstrassen mit einem Limit von 100 Stundenkilometern ueberschreiten 19 Prozent das Limit, auf Autobahnen mit einem Limit von 130 Stundenkilometern sind es 28 Prozent. Die v-85-Prozent-Grenzgeschwindigkeit (Geschwindigkeit, die von 85 Prozent der Lenker unterschritten wird) liegt im Ortsgebiet mit Limit 30 bei 40 Stundenkilometern, im Ortsgebiet mit Limit 50 bei 60, auf Freilandstrassen mit Limit 100 bei 103 Stundenkilometern und auf Autobahnen mit Limit 130 bei 137. Lkw ohne Anhaenger weisen auf Autobahnen mit einem Limit von 80 Stundenkilometern eine v-85-Prozent-Grenzgeschwindigkeit von 96 Stundenkilometern auf und ueberschreiten ihre zulaessige Hoechstgeschwindigkeit zu 84 Prozent. Lkw mit Anhaenger und Sattelschlepper weisen bei demselben Limit eine v-85-Prozent-Grenzgeschwindigkeit von 91 Stundenkilometern auf und ueberschreiten ihre zulaessige Hoechstgeschwindigkeit zu 83 beziehungsweise 88 Prozent. Auf Freilandstrassen mit genereller zulaessiger Hoechstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern herrschen fuer Schwerfahrzeuge differenzierte Limits, die von 67 bis 91 Prozent ueberschritten werden. In Ortsgebieten mit einer zulaessigen Hoechstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern wurde fuer Schwerfahrzeuge eine v-85 Prozent-Grenzgeschwindigkeit von 55 beziehungsweise 56 Stundenkilometern und eine Ueberschreitungsquote von 34 bis 39 Prozent des Limits ermittelt. In Anbetracht der Tatsache, dass fast 40 Prozent aller toedlichen Verkehrsunfaelle durch nicht angepasste Geschwindigkeit verursacht werden, sind Massnahmen zur Reduktion des Geschwindigkeitsniveaus dringend erforderlich. Die Forderungen des Kuratoriums fuer Verkehrssicherheit lauten: 1. Tempo 80/100 im Freiland, wobei die Differenzierung des Tempolimits nach Verkehrsbelastung und Anlageverhaeltnissen erfolgen soll. Im Freiland sind etwa 60 Prozent der Todesopfer zu beklagen! 2. Verstaerkte Strassenraumgestaltung in Ortsdurchfahrten. 3. Flaechendeckende Tempo-30-Zonen innerorts - ausgenommen Vorbehaltsnetz Tempo 50 - mit punktuellen baulichen Massnahmen. 4. Einfuehrung eines Fuehrerscheinmodells, das die gezielte Verfolgung von Hochrisikofahrern erlaubt. 5. Sicherheits-Audits bei Strassenneu- und -umbauten. 6. Systematische Analyse und Sanierung von Unfallhaeufungsstellen bei bestehenden Strassenzuegen. 7. Pilotprojekt "Intelligente Geschwindigkeitsadaption", wie es derzeit in Schweden, den Niederlanden und im Vereinigten Koenigreich durchgefuehrt wird. 8. Section Control (Linienbezogene Tempoueberwachung durch Erfassung der Durchschnittsgeschwindigkeit). 9. Anpassung der Toleranzgrenzen und Strafhoehen an EU-Standards (A)
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