Die rechtliche Situation von teleoperierten und autonomen Fahrzeugen

2013 
Fahrerassistenzsysteme haben die Idee des vollautonomen Fahrens zunehmend im Bereich des Moeglichen erscheinen lassen. Derzeit existieren aufgrund verschiedener Schwierigkeiten jedoch nur reine Forschungsfahrzeuge. Eine moegliche Uebergangstechnologie koennte das teleoperierte Fahren sein, bei dem ein Operator das Fahrzeug von einer Zentrale aus fernsteuert. Ein Konzept fuer ein solches Fahrzeug wird derzeit am Lehrstuhl fuer Fahrzeugtechnik der TU Muenchen entwickelt und den rechtlichen Betrachtungen zugrunde gelegt. Es wird umfassend untersucht, inwieweit teleoperierte Fahrzeuge nach der bestehenden Rechtsordnung ueberhaupt zulaessig sind. Sofern sich die gewonnenen Erkenntnisse dafuer nutzbar machen lassen, wird ergaenzend auf die Zulaessigkeit vollautonomer Fahrzeuge eingegangen. Festgestellt wird, dass teleoperierte und autonome Fahrzeuge mit der bestehenden Rechtsordnung in Deutschland nicht vereinbar sind. Es bestehen ausserdem weitere Vorschriften, die die physische Anwesenheit des Fahrers im Fahrzeug voraussetzen und deshalb im Hinblick auf eine Einfuehrung von teleoperierten und autonomen Fahrzeugen als problematisch anzusehen sind. Bedenklich im Hinblick auf die beiden Fahrzeugkategorien erscheint auch die Haftungsverteilung zwischen Halter, Fahrer und Hersteller. Die EU, Deutschland sowie die weiteren Mitgliedsstaaten koennen autonome Fahrzeuge nicht auf dem Weg einer Gesetzesaenderung erlauben, da sie gegen das Wiener Uebereinkommen verstossen. Dagegen steht in den USA teleoperierten oder autonomen Fahrzeugen keine Zulassungsvorschrift explizit entgegen. Ausserhalb des Strassenverkehrs sind (teil-)autonome Systeme wie beispielsweise Drohnen stark auf den jeweiligen Anwendungszweck zugeschnitten, sodass sich Rueckschluesse auf die zukuenftige rechtliche Situation teleoperierter Fahrzeuge nur sehr eingeschraenkt ableiten lassen.
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