Geschlechtsspezifische Lohnungleichheit und berufliche Segregation in der Schweiz, 1991–2006

2008 
Mit der Verankerung des Grundsatzes gleichen Lohns fur gleichwertige Arbeit in der Bundesverfassung 1981 und der Verabschiedung des Gleichstellungsgesetzes im Jahr 1996 hat die Reduktion der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Mannern in der Schweiz gesetzliche Notwendigkeit erhalten. Obwohl zwar der relative Lohnunterschied seit den 1960er Jahren deutlich abgenommen hat, betragen die Stundenlohne von Frauen noch immer nur gut 80 % der Lohne der Manner (Abbildung 4.1).21 Die Schweiz ist hier kein Sonderfall. Auch in den meisten anderen westlichen industrialisierten Landern kann eine schrumpfende geschlechtsspezifische Lohndiskrepanz beobachtet werden, wobei allerdings das Ausmass der Diskrepanz betrachtlicher Variation zwischen den Landern ausgesetzt ist (Blau und Kahn 2003).
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