Sicherheitswirkung, Dauerhaftigkeit und Lärmemission von eingefrästen Rüttelstreifen

2018 
An Landstrasen ist das Abkommen von der Fahrbahn nach rechts (Unfallart 8) die haufigste Unfallart bei Unfallen mit Personenschaden und Unfallen mit Schwerverletzten (DESTATIS, 2012). Da sowohl zahlreiche internationale Untersuchungen fur Autobahnen als auch einige wenige fur Landstrasen gezeigt haben, dass ein nicht unerheblicher Anteil von Abkommensunfallen von der Fahrbahn nach rechts durch neben den Fahrstreifen in den Randstreifen eingefraste Ruttelstreifen vermieden werden konnen, war es Ziel dieser Untersuchung, eine geeignete Form von Ruttelstreifen fur Landstrasen zu identifizieren und diese auf ausgewahlten Pilotstrecken umzusetzen, um anschliesend deren Sicherheitswirkung zu untersuchen. Da internationale Erfahrungen auch von einer positive Sicherheitswirkung von in den Mittelstreifen eingefrasten Ruttelstreifen berichten, sollte auch diese Masnahme pilothaft betrachtet werden. Im ersten Untersuchungsteil wurden im Rahmen einer Literaturanalyse zunachst die internationalen Erfahrungen ausgewertet. Bezuglich der Form der Ruttelstreifen wurde schnell deutlich, dass auf Landstrasen sinus- oder ellipsenformige Ruttelstreifen dem klassischen rechteckigen Ruttelstreifen vorzuziehen sind, da diese ein geringes Ausengerausch erzeugen und die Befahrbarkeit mit Einspurfahrzeugen (Fahrrad, Motorrad) unkritischer ist. Auf Basis der Erkenntnisse aus der Literatur wurden im nachsten Schritt fur zwolf verschiedene Ruttelstreifenvarianten empirische Untersuchungen (Schwingungs-und Larmmessungen mit Zweispurfahrzeugen sowie Fahrversuche mit Einspurfahrzeugen) auf einer abgesperrten Teststrecke durchgefuhrt. Die zwolf Ruttelstreifenvarianten unterschieden sich dabei sowohl hinsichtlich der Grundform als auch hinsichtlich der Abmessungen. Als Vorzugsvariante wurde eine vollig neue Form von Ruttelstreifen (Kombination aus Ellipsen-und Sinusform) identifiziert. Diese Form wurde im nachsten Schritt auf zwei geeigneten Pilotstrecken (4,15 km langer Abschnitt der B 55 bei Warstein in NW und 2,8 km langer Abschnitt der B 313 bei Trochtelfingen in BW) in den Randstreifen gefrast. Zudem wurde auf einem 2,75 km langen 2+1-Abschnitt der B 33 bei Triberg in BW der Ruttelstreifen in den Mittelstreifen eingefrast. Auf allen drei Pilotstrecken wurden die Ruttelstreifen im Jahr 2010 gefrast. Auf Basis eines dreijahrigen Nachherzeitraums nach Frasen der Ruttelstreifen lasst sich die Sicherheitswirkung wie folgt zusammenfassen: Die in den Randstreifen gefrasten Ruttelstreifen erwiesen sich auf den beiden Pilotstrecken als wirksame Masnahme zur Reduktion von Abkommensunfallen von der Fahrbahn nach rechts (U-Art 8). Die positiven internationalen Erfahrungen konnten somit, wenngleich auch nur auf Basis einer auserst geringen Datengrundlage, bestatigt werden. Fur den 2+1-Abschnitt der B 33, auf dem die Ruttelstreifen im Mittelstreifen eingefrast wurden, zeigt sich, dass die Masnahmenwirkung bezogen auf die Zusammenstose mit dem Gegenverkehr (U-Art 4) und Abkommensunfalle von der Fahrbahn nach links (U-Art 9) zum Teil negativ ist. Entgegen der internationalen Erfahrungen konnte im Rahmen der durchgefuhrten Pilotstudie somit keine positive Masnahmenwirkung festgestellt werden. Die im Rahmen der durchgefuhrten Pilotstudie an Landstrasen ermittelten Masnahmenwirksamkeiten von in den Fahrbahnrand und in den Mittelstreifen gefrasten Ruttelstreifen konnten aufgrund des kleinen Stichprobenumfangs, der den Untersuchungen zugrunde lag, kein allgemeingultiges Ergebnis darstellen. Im Fall der in den Randstreifen gefrasten Ruttelstreifen konnten durch die Pilotstudien jedoch die positiven internationalen Erfahrungen mit dieser infrastrukturellen Masnahme bestatigt werden, sodass deren Einsatz an spezifischen Problemstellen im Bestand unter den im Rahmen dieses Projekts definierten Randbedingungen als eine mogliche Masnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Betracht gezogen werden sollte. Ein flachendeckender Einsatz von in den Randstreifen gefrasten Ruttelstreifen auf Landstrasen erscheint vor dem Hintergrund der fortschreitenden Verbreitung von Spurhalteassistenten hingegen nicht angezeigt. Bezuglich der Wirksamkeit von in Mittelstreifen eingefrasten Ruttelstreifen konnten die positiven internationalen Erfahrungen mittels der betrachteten Pilotstrecke nicht bestatigt werden. Bevor jedoch diese Masnahme endgultig verworfen wird, sollten hierzu weitere Untersuchungen durchgefuhrt werden. Abschliesend wurde noch die Dauerhaftigkeit des im Jahr 2003 auf einem 36 km langen Abschnitt der BAB A 24 bei Herzsprung gefrasten rechteckigen Ruttelstreifens bewertet. Im Ergebnis der Laserprofilmessung konnten keine Kantenausbruche sowohl langs als auch quer zur Fahrtrichtung festgestellt werden.
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