Die Berücksichtigung von Vorhaben Dritter im Anlagenzulassungsrecht

2008 
Im deutschen Anlagenzulassungsrecht sind unterschiedliche Vorschriften insbesondere des europaischen Umweltrechts implementiert worden, die eine Berucksichtigung von Vorhaben Dritter vorschreiben. Entsprechende Regelungen sind im Hinblick auf den grosen Nutzungsdruck auf die naturlichen Ressourcen grundsatzlich zu begrusen. Allerdings ist das deutsche Anlagenzulassungsrecht auf die konsequente Anwendung dieser Regelungen teilweise unzureichend vorbereitet. Probleme entstehen vor allem dann, wenn konkurrierende Unternehmen um bestimmte Standorte wetteifern. Dabei stellt sich insbesondere im Rahmen der vorzunehmenden FFH-Untersuchungen die Frage, inwieweit die Umweltauswirkungen von geplanten Anlagen Dritter im Umfeld des vorgesehenen Standortes vom jeweiligen Vorhabentrager im Rahmen seiner Antragsunterlagen, im laufenden Zulassungsverfahren sowie von den zustandigen Behorden bei ihrer Entscheidung uber den Zulassungsantrag berucksichtigt werden mussen.
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