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Medizinische Kinderschutz-Hotline

2017 
Fragen des Kinderschutzes beruhren, angesichts der Angaben der Weltgesundheitsorganisation fur die europaische Region, fast jede Person, die im Gesundheitswesen tatig ist und losen nicht selten Fragen und Unsicherheiten bei den damit befassten Angehorigen der Heilberufe aus. Durch das Bundeskinderschutzgesetz und die dort festgeschriebene Befugnisnorm fur Berufsgeheimnistrager wie Angehorige der Heilberufe wurden Rechtssicherheit und neue Handlungsmoglichkeiten geschaffen. Dennoch gibt es hinsichtlich der Kooperation zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe nach wie vor deutlichen Verbesserungsbedarf. Es bleibt eine zentrale Aufgabe, zu einer gemeinsamen Sprache zwischen den Berufsgruppen zu finden. Daher fordert das Bundesministerium fur Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) seit 1. Oktober 2016 fur drei Jahre das Projekt „Medizinische Kinderschutz-Hotline fur arztliches und heilberufliches Fachpersonal“ des Universitatsklinikums Ulm in Kooperation mit den DRK Kliniken Berlin und der Medizinischen Hochschule Brandenburg. Seit 1. Juli 2017 bietet die Hotline bundesweit eine kollegiale Beratung durch Arztinnen und Arzte mit spezifischem Hintergrundwissen in Kinderschutzfragen und einer speziellen Ausbildung zu Strukturen und Hilfemoglichkeiten im Bereich der Jugendhilfe. Unter der Rufnummer 0800 19 210 00 ist die Medizinische Kinderschutz-Hotline rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche, kostenfrei und bundesweit zu erreichen.
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