Die Anerkennung ausländischer Sekundärinsolvenzverfahren nach dem deutschen Internationalen Insolvenzrecht am Beispiel der Schweiz

2017 
Europaisches und einzelstaatliches Insolvenzrecht sehen neben dem Hauptinsolvenzverfahren zum Schutz nationaler Interessen oder Glaubiger begleitende Sekundarinsolvenzverfahren vor. Um dem Gebot der Einheitlichkeit des Verfahrens auch im zwischenstaatlichen Bereich Rechnung zu tragen, ist eine Koordinierung solcher parallel gefuhrter Verfahren und des jeweils anwendbaren materiellen Insolvenzrechts erforderlich. Der Beitrag skizziert den Koordinierungsmechanismus des autonomen deutschen Internationalen Insolvenzrechts (§§ 335 ff. InsO) im Hinblick auf das Zusammentreffen von inlandischem Hauptinsolvenzverfahren und auslandischem Sekundarinsolvenzverfahren anhand des schweizerischen Anschlusskonkurses und geht auf Ahnlichkeiten und Unterschiede zu den Regelungen der EuInsVO ein.
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