Grüne Gentechnik und ökologische Landwirtschaft

2003 
Weltweit findet sich als Rechtsnorm in allen entsprechenden Verbraucherschutzgesetzen die Vorgabe, in der okologischen Landwirtschaft keine gentechnisch veranderten Organismen einzusetzen. Auf europaischer Ebene enthalten weder die EU-Oko-Verordnung noch die Saatgutverkehrsrichtlinien Regelungen, aufgrund derer Schutzmasnahmen zur Verhinderung oder Vermeidung von GVO-Einkreuzungen in okologische Kulturen vorgeschrieben werden konnen. Eine Prufung der neuen Freisetzungsrichtlinie ergibt aber, dass bei der Genehmigung zum Inverkehrbringen als „besondere Bedingungen fur die Verwendung und Handhabung“ eines GVO auch Masnahmen zum Schutz vor Sachschaden durch GVO-Einkreuzung vorgeschrieben werden konnen. Als Masnahmen zum Schutz vor Sachschaden werden hauptsachlich Sicherheitsabstande zwischen Feldern mit GVO-Pflanzen und okologisch bewirtschafteten Kulturen sowie zusatzlich gentechnikfreie Gebiete diskutiert. Bei der Analyse der Datenlage zur Definition von Sicherheitsabstanden treten viele Lucken in der empirischen Datenbasis zu Tage, sodass sich hier dringender Forschungsbedarf abzeichnet. Es werden pragmatisch Hinweise zu Sicherheitsabstanden abgeleitet. Gentechnikfreie Gebiete resp. geschlossene Anbaugebiete werden in Zusammenhang mit der Saatgutproduktion vorgeschlagen. Bisher ermoglicht nur das Zivilrecht in Deutschland einen privaten Ausgleich der Rechts- und Interessenspharen der Bio-Bauern und der Nutzer transgener Sorten. § 906 BGB lasst sich hier als zentrale Steuerungsnorm des Umweltprivatrechts heranziehen. Dessen System von Unterlassungs- und Ausgleichsanspruchen ist hochkomplex und wird nur schwer zu einer zufriedenstellenden Koexistenz beitragen konnen. Eine Losung ware daher eine wirksame Selbstorganisation des Wirtschaftszweigs der Saatgutindustrie, die transgene Pflanzen zuchtet und das Saatgut in Verkehr bringt. Sollte diese nicht moglich sein, bietet sich eine offentlich-rechtliche Regelung an. Dazu konnten gehoren: Die Einrichtung eines Anbaukatasters, die Einfuhrung einer guten fachlichen Praxis des GVO-Anbaus (GfP), die Festlegung einer Instruktionspflicht auf der Saatgutverpackung sowie der Schutz der okologischen Saatgutproduktion.
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