Residualtumor-(R-)Klassifikation (Hermanek u. Wittekind 1994; UICC 1997,2001)

2002 
Jede pathologische Untersuchung exzidierter Tumoren hat Aussagen zur Beschaffenheit der Resektionsrander zu liefern. Zur Identifikation der tatsachlichen Resektionsrander in den histologischen Schnitten empfiehlt sich deren Markierung durch Tipp-Ex oder Tusche. R1 wird diagnostiziert, wenn sich Tumorgewebe direkt am Resektionsrand befindet. Nach den Regeln der UICC wird Rl nur diagnostiziert, wenn histologisch Tumor direkt an der Resektionslinie gefunden wird (Schnitt durch Tumorgewebe) (UICC 2001). Es empfiehlt sich aber bei R0-Fallen,bei denen der Tumor nur 1 mm oder weniger von der Resektionslinie entfernt ist, diesen Befund zu dokumentieren (Tumor „nahe an Resektionsrand“). Als invasiver Tumor an den Resektionslinien werden sowohl kontinuierliche Primartumorauslaufer als auch diskontinuierliche Tumorherde (sog. Satelliten) und etwaige durchtrennte Lymphknotenmetastasen berucksichtigt. Tumorzellen in Lymph- und Blutgefasen am Resektionsrand werden nur dann als R1 klassifiziert, wenn sie Kontakt mit dem Endothel oder Invasion der Gefaswand zeigen. Andernfalls werden sie als in Lymphe oder Blut frei zirkulierende Tumorzellen in der R-Klassifikation nicht erfasst (Wittekind et al. 2001). Werden fur die R-Klassifikation spezielle Methoden verwendet, z. B. zusatzliche Imprintzytologie der Resektionsrander, soll dies gesondert dokumentiert werden. Der Nachweis isolierter (disseminierter) Tumorzellen in regionaren Lymphknoten, Knochenmarkbiopsien, anderen Fernorganen oder Blut beeinflusst die R-Klassifikation nicht. Entsprechende morphologische (z. B. zytologische oder immunhistochemische) Befunde werden durch den Zusatz „(i-)“ oder „(i+)“, molekularpathologische Befunde durch den Zusatz von „(mol-)“ oder „(mol+)“ dokumentiert, z. B. R0(i+) oder R0(mol-) (Hermanek et al.1999; UICC 2001).
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