S1‐Leitlinie zur UV‐Phototherapie und Photochemotherapie

2016 
: Die heilsame Wirkung des Sonnenlichts war teilweise schon im Altertum bekannt und fand in der zweiten Halfte des 19. Jahrhunderts wieder zunehmend Beachtung. Den Beginn der modernen Phototherapien markiert die Entwicklung einer Apparatur zur ultravioletten Bestrahlung der Hauttuberkulose durch Finnsen zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts. Zur Therapie von Hauterkrankungen finden beinahe ausschlieslich die spektralen Bereiche unterhalb des sichtbaren Lichtes (ultraviolett) Anwendung. Seit den 1970er Jahren stehen zunehmend leistungsfahige kunstliche Strahlenquellen bereit fur die Therapie mit UVB, UVA und die Kombination von UVA mit Photosensibilisatoren (Photochemotherapie). Hohe strukturelle und prozedurale Qualitatsstandards sind unabdingbare Voraussetzung fur die Durchfuhrung einer gleichermasen wirkungsvollen wie auch sicheren Phototherapie. Die Leitlinie formuliert den aktuellen Konsens fuhrender Experten auf dem Gebiet der Phototherapie in Bezug auf die Indikationen fur die jeweiligen Therapieverfahren, deren Gegenanzeigen und Nebenwirkungen und insbesondere fur die Wahl der korrekten Dosis zu Beginn und im Verlauf einer Therapie sowie das Management von Nebenwirkungen.
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