Diskussionsthemen der Gefängnisseelsorge

1998 
Schon bei fluchtiger Titeldurchsicht last sich feststellen, das generell drei Daten der spezifischen Thematik der Gefangnisseelsorge-Literatur zugrunde liegen, wobei multidisziplinare, insbesondere (pastoral-)theologische und straf(vollzugs)-rechtliche Aspekte zur Sprache kommen: In der Gefangnisseelsorge konkretisiert sich das Verhaltnis von Kirche und Staat, unabhangig von divergierenden Status- und funktionalen Modalitaten der “Anstaltsgeistlichen” im einzelnen. Seelsorge als kirchliches Amt ist im Gefangnis in hohem Mase identisch mit der Person, die sie ausubt. Im theoretischen Ansatz wie in der praktischen Ausubung verdichtet sich Gefangnisseelsorge “letztlich zur jeweiligen personalen Reprasentation des Glaubens des Seelsorgers” (O. Schafer, s. Nr. 1217, S. 35). Gefangnisseelsorge ist an Menschen in gleichgearteter, sie existentiell betreffender und belastender Situation gewiesen: sie sind, bei aller individuellen Unterschiedlichkeit, offentlich in Schuld gesetzt oder unter Anklage gestellt und sie sind ihrer Freiheit verlustig.
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