16. Kapitel. Exkurs: Der Verletzte
2014
Der vom Gesetz stets als „Verletzte“ bezeichnete Straftatgeschadigte kann seine verschiedenen Interessen im Strafverfahren gegen den Beschuldigten uber die Nebenklage, die Privatklage, das Klageerzwingungsverfahren sowie das Adhasionsverfahren verfolgen. Hinzu treten bestimmte prozessuale Rechte
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