Beteiligte und ihre zivilrechtliche Position

2018 
Beteiligte der Ubertragung von Familienvermogen sind zunachst die Lebenspartnerschaften, in denen Familienvermogen aus mehr oder minder wechselseitigem Schaffen neu gebildet oder aus vorangegangenen Generationen ubernommen und fortentwickelt wird. Entsprechende Lebenspartnerschaften sind die Ehe aus zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts (§ 1353 Abs. 1 S. 1 BGB), die fortgefuhrten eingetragenen Lebenspartnerschaften oder die lediglich als sog. nichteheliche Lebensgemeinschaft verbundenen Personen. Fur die Voraussetzungen bzw. Moglichkeiten der Ubertragung des Familienvermogens ist die vermogensmasige Zuordnung der Gegenstande des Familienvermogens entscheidend, in Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft sind es zudem die sog. Guterstande.
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