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Fahren ohne Fahreignung

2012 
Nach den aktuellen Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung ist die Fahreignung bei Patienten mit einer Epilepsie, die nicht mindestens ein Jahr anfallsfrei sind, in der Regel nicht gegeben bzw. erheblich beschrankt. Nach vorliegenden Studien scheint dennoch ein nichtunerheblicher Anteil dieser Patienten (20–35%) Pkw zu fahren und dabei auch anfallsassoziierte Unfalle z. T. mit Personenschaden zu verursachen. Die vorliegende Ubersichtsarbeit befasst sich auf der Grundlage der Literatur und am Beispiel eines typischen Gerichtsurteils mit der Frage, wie die aktuelle rechtliche Beurteilung des Fahrens ohne Fahreignung bei Epilepsiepatienten ist und auf welchen rechtlichen Grundlagen diese beruht.
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