Der Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens bei Kompetenzverstößen des Vorstands: Zugleich Besprechung BGH v. 10. 7. 2018 – II ZR 24/17, ZIP 2018, 1923

2019 
Der BGH hat in seinem Urteil vom 10. 7. 2018 den Einwand rechtmasigen Alternativverhaltens fur zulassig erklart, wenn der Vorstand einen satzungsmasigen Zustimmungsvorbehalt nach § 111 Abs. 4 Satz 2 AktG zugunsten des Aufsichtsrats nicht beachtet hat: Der Vorstand kann sich darauf berufen, dass der Aufsichtsrat dem Geschaft zugestimmt hatte, wenn er ihn gefragt hatte und der Schaden ebenso eingetreten ware. Die Entscheidung wird zum Anlass genommen, den Einwand rechtmasigen Alternativverhaltens bei einem Kompetenzverstos durch den Vorstand naher zu untersuchen. Zunachst wird der bisherige Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung dargestellt (I). Anschliesend skizzieren die Autoren die Argumentation des BGH in dem vorgenannten Urteil (II) und bewerten das Ergebnis und die Begrundung der Entscheidung (III). Sodann stellen die Autoren die Auswirkungen auf die Praxis dar (IV) und fassen die wesentlichen Ergebnisse zusammen (V).
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