30 Jahre nach dem Mauerfall: Finanzschwäche der neuen Länder hält auch die nächsten drei Dekaden an

2019 
Eine Annaherung der Lebensverhaltnisse im Bundesgebiet ist ein wichtiges Ziel. Ein wesentliches Instrument hierfur ist der Landerfinanzausgleich, der zum einen die Umverteilung von Steuermitteln zwischen den Landern, zum anderen Zuweisungen vom Bund an die Lander regelt. Obwohl im Zuge dieses Ausgleichs umfangreiche Zahlungen geflossen sind, sind die Unterschiede in der Wirtschafts- und Steuerkraft der einzelnen Lander auch 30 Jahre nach dem Fall der Mauer hoch – und vieles spricht dafur, dass sie sich in den kommenden 30 Jahren sogar wieder auseinanderentwickeln werden. Das liegt vor allem an den hohen Bevolkerungsverlusten der neuen Lander in den Nachwendejahren. Die damit verbundene ungunstige Altersstruktur sorgt dafur, dass sowohl die Zahl der EinwohnerInnen insgesamt als auch die Zahl der Personen im erwerbsfahigen Alter schnell weiter sinkt. Die Steuereinnahmen werden damit auch langerfristig hinter dem Niveau der alten Lander zuruckbleiben; Zuweisungen vom Bund gewinnen mehr und mehr an Bedeutung. Demografisch begunstigt sind hingegen die Stadtstaaten, die im Finanzkrafteausgleich auserdem auch kunftig von der Einwohnerveredelung profitieren. Obgleich soeben reformiert: Eine neue Reform des Finanzkrafteausgleichs kundig sich bereits an. Dabei gehort insbesondere die Einwohnerveredelung auf den Prufstand.
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