Eltern und Schule. Zu den Mitwirkungsmöglichkeiten von Eltern in der Schule

1994 
„Das nordrhein-westfalische Schulmitwirkungsgesetz regelt bis ins Detail die Formalitaten der Beteiligung von Eltern am Schulleben und bestimmt die Gegenstande der Mitwirkung. Der Gesetzestext sollte die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus fordern, aber auch Jahre nach der Einfuhrung durchweht der Geist der Mitwirkung die Schulen augenscheinlich nicht.“ […] Der Autor stellt eine Ratgeberbroschure vor, die „den Missstand beseitigen helfen sollte“. Er bemerkt kritisch, dass die Broschure die Aspekte von Mitwirkung verschweigt, „die die Kritik an Schule und Lehrer thematisieren“ und somit zeigt, „dass an Mitwirkung kein Interesse besteht“. (DIPF/Orig.)
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